Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die straßenverkehrsrechtliche Regelung der Stadt Heidelberg für die Mittermaierstraße aufgehoben. Für den Radentscheid Heidelberg ist das ein wichtiges Signal: Wer den Straßenraum neu ordnen will, braucht eine Lösung, die nicht nur gut gemeint ist, sondern auch klar, verständlich umgesetzt wird.
Das Gericht hat die von der Stadt gewählte Anordnung nicht bestätigt. Es hat vielmehr entschieden, dass die konkrete Regelung in ihrer Ausgestaltung nicht hinreichend bestimmt war und deshalb keinen Bestand haben kann.

Worum es ging
Die Stadt Heidelberg hatte in der Mittermaierstraße den bisherigen getrennten, benutzungspflichtigen Geh- und Radweg aufgehoben. Stattdessen ordnete sie Tempo 30, Fuß- und Radpiktogramme auf dem Hochbordweg sowie zusätzliche Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn an; später kam noch ein Lkw-Verbot auf dem linken Fahrstreifen hinzu.
Nach Auffassung der Stadt sollte dadurch die Verkehrssicherheit verbessert werden. Das Gericht sah jedoch vor allem ein Problem: Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme war für die Verkehrsteilnehmenden nicht eindeutig genug verständlich.
Was das Gericht aufgehoben hat
Mit dem Urteil ist die straßenverkehrsrechtliche Regelung aufgehoben worden. Nach dem Urteil betrifft das insbesondere folgende Punkte:
- Die Anordnung vom 23.04.2024 zur Anbringung von Fahrrad- und Fußgängerpiktogrammen auf den Hochbordsonderwegen.
- Die Entfernung des bisherigen Verkehrszeichens für den getrennten, benutzungspflichtigen Geh- und Radweg.
- Die Anordnung von Tempo 30 im betroffenen Abschnitt.
- Die Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zur Verdeutlichung der aufgehobenen Benutzungspflicht.
- Die ergänzende Anordnung vom 23.01.2025, mit der der linke Fahrstreifen für Kfz über 3,5 t gesperrt werden sollte.
Wichtig ist dabei: Das Gericht hat nicht nur einzelne Markierungen aufgehoben, sondern die Gesamtregelung in ihrer verkehrsrechtlichen Verklammerung.
Warum das Urteil wichtig ist
Die Kammer macht deutlich, dass Verkehrsregelungen im Straßenraum eindeutig sein müssen. Gerade wenn eine Behörde mit Piktogrammen eine besondere Verkehrsführung anordnen will, darf die Regelung nicht mehrdeutig bleiben oder durch die bauliche Situation widersprüchlich wirken. Genau das war aus Sicht des Gerichts hier der Fall: Die bauliche Trennung, die unterschiedlichen Oberflächen und die seitliche Anbringung der Piktogramme ließen offen, ob ein gemeinsamer Geh- und Radweg oder eine getrennte Führung gemeint war. Für die Betroffenen war die Regelung damit nicht zuverlässig lesbar.

Bedeutung für Heidelberger Verwaltung
Für Heidelberg bedeutet das Urteil nicht, dass der alte Zustand automatisch wieder gilt. Es bedeutet aber sehr wohl, dass die bisherige Lösung rechtlich gescheitert ist und die Stadt erneut entscheiden muss.
Gerade deshalb ist das Urteil aus Sicht des Radentscheids relevant: Die Mittermaierstraße braucht keine weitere unklare Zwischenlösung, sondern eine klare, sichere und nachvollziehbare Neuordnung des Verkehrsraums. Wer Fuß- und Radverkehr ernsthaft stärken will, muss Flächen und Regelungen so gestalten, dass sie im Alltag eindeutig funktionieren.
Einordnung für den Radentscheid
Der Radentscheid Heidelberg sieht sich durch das Urteil in einem zentralen Punkt bestätigt: Gute Radverkehrspolitik braucht nicht nur Ankündigungen und Markierungen, sondern belastbare Lösungen. Eine missverständliche Verkehrsführung schafft keine Sicherheit, sondern Konflikte.
Das Urteil ist deshalb kein Freifahrtschein für den bisherigen Zustand, sondern eine klare Absage an eine unklare Umsetzung. Für die weitere Entwicklung in der Mittermaierstraße heißt das: Die Stadt muss neu und sauber planen.
Bis eine neue, rechtssichere Anordnung vorliegt, bleibt die Situation vor Ort unklar; wir erwarten von der Stadt, hier zügig für Klarheit zu sorgen und Betroffene bei der Neuregelung einzubeziehen.
Fazit
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Anordnung in der Mittermaierstraße aufgehoben, weil sie in ihrer konkreten Ausgestaltung nicht hinreichend bestimmt war. Für Heidelberg ist das ein wichtiges Signal: Gute Verkehrsplanung für Zufußgehende und Radfahrende muss politisch gewollt sein. Nur dann ist es möglich echte Lösungen zu diskutieren und diese zu entscheiden. Im Ergebnis müssen diese klar und intuitiv verstehbar geplant und umgesetzt werden.Notwendig ist eine Lösung, die Fuß- und Radverkehr wirklich sicher führt und für alle Beteiligten eindeutig verständlich ist. Ein Klimamobilitätsplan und eine Radstrategie 2030 liegen bereits in der Schublade. Ein Arbeitskreis für die Mittermaierstraße wird politisch noch verhindert. Es braucht endlich einen konstruktiven Schritt, denn die Nutzenden brauchen hier sichere und gute Lösungen. Sie werden diese bekommen, diese Zuversicht haben wir.
Hinweis:
Das Urteil (Az. 7 K 2452/25) vom 25. Juni 2026 ist noch nicht rechtskräftig.