Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Klageverfahren:
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Historie Mittermaierstraße – was bisher geschah
Seit über 20 Jahren mahnen Bürger*innen die fehlende Sicherheit auf der Mittermaierstraße an.
Juli 2022: Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain kündigt einen Verkehrsversuch an, um den erforderlichen Platz für sicheren Fuß- und Radverkehr zu schaffen.
(https://radentscheid-heidelberg.de/aktuelles/verkehrsversuch-mittermaierstrasse/)
Stand heute: Die Klage wurde eingereicht, Heidelberg hat in ihrer Klageerwiderung Rechtskonformität zu begründen versucht, Anwalt Olaf Dilling verfasst die Gegen-Erwiderung.
August 2023: Eine Heidelbergerin wendet sich mit einer Prüfanfrage an das Regierungspräsidium Karlsruhe (RPK). Sie möchte prüfen lassen, ob die vorhandenen Fuß- und Radwegbreiten in der Mittermaierstraße zulässig sind.
November 2023: Der Radentscheid organisiert auf der MMS für zwei Tage einen Pop-up-Radweg.
Dezember 2023: Oberbürgermeister Würzner lehnt den Verkehrsversuch in der Mittermaierstraße ab (Headline eines RNZ-Artikels: „Würzner hat null Verständnis für den Verkehrsversuch“)
Januar 2024: Würzner delegiert die Entscheidung über den Verkehrsversuch an den AKUM (Fachausschuss für Klima und Mobilität) bzw. den Gemeinderat.
Februar 2024: Der AKUM beschließt die Durchführung eines Verkehrsversuchs
März 2024: Der Gemeinderat folgt nicht der Entscheidung des AKUM und beschließt stattdessen auf Vorschlag von OB Würzner die Bildung eines Arbeitskreises. Der AK existiert bis heute nicht.
Juni 2024: Auf erneuten Druck des RPK hebt die Stadtverwaltung Heidelberg zunächst die Radwegebenutzungspflicht und bringt später auf der jeweils rechten Autospur Fahrradpiktogramme auf.
Januar 2025: Auf einem Teilstück der Mittermaierstraße gilt nun Tempo 30 und zusätzlich ein LKW-Fahrverbot auf der linken Spur (https://radentscheid-heidelberg.de/aktuelles/die-gegenwaertige-situation-in-der-mittermaierstrasse/)
Ab Februar 2025: adfc, der Radentscheid und einzelne Bürger*innen weisen auf die weiterhin fehlende Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr hin. (https://radentscheid-heidelberg.de/aktuelles/mittermaierstrasse-aktion-fahren-im-kreis-statt-arbeitskreis-wird-eingestellt/)
Frühjahr 2025: Eine Heidelbergerin fordert die Stadtverwaltung und das RPK zur Nachbesserung auf. HD und das RPK lehnen die Forderung ab und bezeichnen die Situation als ausreichend und rechtskonform.
Mitte 2025: Die Bürgerin erhebt mit Hilfe des Fachanwalts Olaf Dilling Klage gegen die Stadt Heidelberg aufgrund nicht-rechtskonformer Fuß- und Radwege auf der MMS
Warum wird gerade für die Mittermaierstraße geklagt?
Die Mittermaierstraße ist Teil einer wichtigen Verkehrsachse in Heidelberg. Hier werden stellvertretend die grundlegenden Probleme der Verkehrswende sichtbar: fehlende bzw. nicht ausreichend breite Fuß- und Radwege, gerechte Aufteilung vorhandenen Straßenraums, Schutz der Anwohnenden, fehlender Umsetzungswille der Stadtverwaltung, Auslegung der StVO zum Nachteil des Fuß- und Radverkehrs bzw. Missachtung der StVO.
Seit Jahrzehnten gibt es auf unterschiedlichen Ebenen (siehe „Historie Mittermaierstraße“) Bemühungen um eine sichere Mittermaierstraße. Eine gerichtlich verbindliche Anweisung an die Stadt Heidelberg, die gesetzlichen Forderungen nach sicheren Fuß- und Radwegen umzusetzen, könnte als Blaupause und Präzedenzfall für jede weitere Straße in Heidelberg dienen.
Sollte Sicherheit für Fuß- und Radverkehr nicht politisch statt über eine Klage angestrebt werden?
Seit vielen Jahren wird immer wieder politisch über die Mittermaierstraße diskutiert und entschieden (siehe Frage 1). Bisher wurde in keinem Fall eine rechtskonforme Entscheidung getroffen, d. h. die verbindlichen gesetzlichen Anforderungen an sichere Fuß- und Radwege werden nicht erfüllt. Mit der Klage besteht die Möglichkeit, per richterlicher Entscheidung eine rechtskonforme Umgestaltung der MMS einzufordern und zu erwirken.
Wer klagt?
Eine Person aus Heidelberg, die sich seit vielen Jahren für sichere Fuß- und Radwege einsetzt. Aufgrund von Anfeindungen, die ihr aufgrund ihres Engagements bereits entgegengebracht wurden, möchte diese Person nicht öffentlich genannt werden. Wir stehen mit dieser Person im Austausch und respektieren ihren Wunsch auf Anonymität.
Wer ist der Anwalt?
Olaf Dilling ist Anwalt mit Schwerpunkt u. a. auf Verkehrsverwaltungsrecht. Weitere Infos:
https://recht-energisch.de/2025/03/13/der-nicht-benutzungspflichtige-gemeinsame-rad-und-fussweg/
Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
Antwort: Ja.
- Die bestehende Situation ist nicht rechtskonform, denn Fuß- und Radwege auf der MMS unterschreiten an zahlreichen Stellen deren gesetzlich erforderliche Mindestbreite.
- Die MMS liegt für viele Kinder auf deren Schulweg.
- Hauseingänge (auf der Ostseite der MMS) erhöhen die Konflikte auf dem Fuß- und Radweg.
Tempo 30, Fahrradpiktogramme auf der jeweils rechten Autospur, LKW-Überholverbot und eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht haben kaum Entzerrung und Verbesserung bewirkt, denn die rechte Autospur wird kaum von Radfahrenden genutzt.
Was geschieht, wenn die Klage abgelehnt wird?
Bei jeder Klage besteht das Risiko, dass sie abgelehnt werden kann. Sollte dies geschehen, gibt es die Möglichkeit einer Klage in der nächsten Instanz. Ob dies sinnvoll – und finanzierbar – ist, gilt es zu überlegen, wenn es zu einer Ablehnung kommt.
Trotz dem Risiko einer Ablehnung halten wir es für sinnvoll, dass der Klageweg beschritten wurde: Bisher sind alle politischen Vorstöße, auf der MMS eine sichere und rechtskonforme Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr einzurichten, fehlgeschlagen.
Wie unterstützt der Radentscheid Heidelberg die Klage?
Die Stadt Heidelberg schafft die organisatorischen und personellen Voraussetzungen dafür, dass die vorliegenden Forderungen fristgemäß umgesetzt werden können. Sie veröffentlicht halbjährlich einen schriftlichen Bericht über den Umsetzungsstand der Forderungen sowie über die Verteilung von Fläche und Ausgaben nach den verschiedenen Verkehrsmitteln. Dieser wird in Bürgerforen und Gremien diskutiert.
Die Stadt richtet per Smartphone-App und Homepage ein Online-Register für Bürger:innen ein, um Mängel und Gefahrenstellen schnell und einfach zu melden. Sie bezieht online zeitnah Stellung zur Meldung und beseitigt den Mangel innerhalb von sechs Monaten.
Warum gehen die Spenden an ein Konto des VCD?
Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) unterstützt die Klage (https://bw.vcd.org/startseite/detail/spendenaufruf-klageverfahren-mittermaierstrasse-heidelberg). Der VCD stellt das Spendenkonto, da er als gemeinnütziger eingetragener Verein Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Hier die Links zur Spende: https://bw.vcd.org/der-vcd-in-bw/rhein-neckar/spendenaufruf-klageverfahren-mittermaierstrasse-heidelberg
https://radentscheid-heidelberg.de/aktuelles/spendenaufruf-klageverfahren-mittermaierstrasse/
Werden Spendenbescheinigungen ausgestellt?
Ja (auch siehe: Was geschieht, wenn die Klage abgelehnt wird?). Tragt dafür bei der Überweisung unter Verwendungszweck bitte ergänzend euren Namen und Adresse ein.
Bei Spenden unter 300 Euro brauchen Spender keinen Spendennachweis und keine Spendenquittung. Der einfache Nachweis (etwa ein Kontoauszug) genügt.
Warum das Spendenziel von €7.000?
Als maximale Gesamtkosten (hauptsächlich Anwaltskosten) wurden €8.000 vereinbart. Laut Anwalt Olaf Dilling kann das Klageverfahren – hoffentlich erfolgreich – abgewickelt werden.
Die Klägerin ist zwar eine Einzelperson, eine Verbesserung von Fuß- und Radverkehr auf der Mittermaierstraße ist jedoch in unser aller Interesse. Daher werben wir um Spenden, um den Großteil der Kosten auf möglichst vielen Schultern zu verteilen.
Bis wann muss das Spendenziel erreicht werden?
Spätestens bis Ende 2025, idealerweise sofort: Bisher wurden bereits €7.000 des Kostenrahmens ausgeschöpft. Die nicht als Spenden eingeworbenen Kosten wurden und werden von der Klägerin vorgestreckt.