Der Knotenpunkt Da-Vinci-Straße/Eppelheimer Straße wurde vollständig neu geplant und umgebaut. Im Zuge der Neugestaltung wurden eine Lichtsignalanlage (LSA) für Zufußgehende über die Eppelheimer Straße sowie eine durchgehende Radfahreraufstellfläche auf der Radachse Da-Vinci-Straße realisiert. In der Live-Phase nach Inbetriebnahme wurde zusätzlich ein Rechtsab-Grünpfeil (VZ 720) für den Kfz-Verkehr angebracht. Diese Maßnahme wird aus fachlicher und rechtlicher Sicht kritisch bewertet und es wird empfohlen, das Schild zu entfernen.



1. RECHTLICHE GRUNDLAGE UND PRÜFPFLICHT
Gemäß VwV-StVO zu § 37 StVO kommt die Anordnung eines Grünpfeils nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann und eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Die Anordnung liegt im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft – sie ist keine Regelmaßnahme.
2. KONFLIKT MIT DER LSA FÜR ZUFUSSGEHENDE
Die neu errichtete LSA für Zufußgehende über die Eppelheimer Straße erzeugt eigenständige Grünphasen, die zeitlich mit dem Kfz-Rechtsabbiegen kollidieren. Die Sorgfaltspflicht gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO – wonach der Kfz-Führer anhalten, alle Konfliktsituationen einsehen und eine Gefährdung ausschließen muss – kann beim gleichzeitigen Queren einer Fußgängergruppe mit Grünsignal in der Praxis nicht zuverlässig eingehalten werden. Dies ist ein rechtliches Ausschlusskriterum für die Grünpfeil-Anordnung.
3. KONFLIKT MIT DER AUFSTELLFLÄCHE FÜR RADFAHRENDE
Die Aufstellfläche für Radfahrende befindet sich räumlich vor der Kfz-Haltelinie und damit im unmittelbaren Konfliktbereich des rechtsabbiegenden Kfz-Verkehrs. Radfahrende, die auf der Aufstellfläche auf ihr Grünsignal warten, hindern Kfz-Fahrende daran, die Möglichkeit des Rechtsab-Grünpfeils zu nutzen. Diese Situation ist durchaus konfliktiv und damit tendenziell gefährlich für Radfahrende.
Aus Sicht des Radentscheid Heidelberg wurden Radfahrende aus Richtung Westen auf der Eppelheimer Straße kommend, in der Planung dieses Knoten nicht berücksichtigt. Die Ampeln zum Queren der Eppelheimer Straße sind ausschließlich für Zufußgehende signalisiert. Eine Aufstellfläche für wartende Radfahrende ist nicht vorgesehen. (vgl. Jahnstraße/Berliner Straße: Aufstellfläche hinter Signalsierung für Kfz). Für Radfahrende aus dieser Fahrtrichtung empfehlen wir zusätzlich einen Rechtsab-Grünpfeil in die Da-Vinci-Straße.
Zusätzlich empfehlen wir die Prüfung eines Rechtsab-Grünpfeils für Radfahrende, die von der Da-Vinci-Brücke kommen und ihre Fahrt in Richtung Westen auf der Eppelheimer Straße fortsetzen wollen.
4. PLANUNGSWIDERSPRUCH
Die explizite Neuplanung und der Neubau des Knotenpunktes mit einer LSA für Zufußgehende und einer Aufstellfläche für Radfahrende dokumentieren, dass die Sicherheit von vulnerablen Verkehrsteilnehmenden ein zentrales Planungsziel war. Die nachträgliche Anbringung des Grünpfeil-Schilds in der Live-Phase konterkariert dieses Planungsziel und steht im direkten Widerspruch zur städtebaulichen Intention des Umbaus. Bei einem vollständigen Neubau besteht keinerlei Bestandsschutz, der die Einrichtung des Grünpfeils pragmatisch begründen könnte.
5. AKTUELLE FORSCHUNGSLAGE
Die Datenlage zum Grünpfeil ist eindeutig:
- Eine Auswertung von 505 Kreuzungen durch FUSS e.V. ergab, dass Kreuzungen mit Grünpfeil durchschnittlich 20 Unfälle mit Personenschaden in drei Jahren aufwiesen, Kreuzungen ohne Grünpfeil hingegen nur 14 – eine Erhöhung um ca. 43%.
- Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) kommt zu dem Ergebnis, dass der Zeitgewinn für den Kfz-Verkehr so minimal ist, dass er die Erhöhung des Unfallrisikos nicht rechtfertigt. Die UDV bezeichnet den Grünpfeil als „rein objektiv betrachtet überflüssiges Verkehrszeichen.”
- FUSS e.V. hat den Verordnungsgeber formell aufgefordert, die VwV-StVO dem aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen.
6. BUNDESDEUTSCHER TREND
Zahlreiche Städte bauen den Kfz-Grünpfeil aktiv zurück: Berlin hat die Anzahl von 195 (1998) auf ca. 60 reduziert, Leipzig baut 24 Grünpfeile ab (2025), und 16 von 61 befragten deutschen Städten lehnen den Grünpfeil grundsätzlich ab. Der verkehrsplanerische Trend geht eindeutig hin zu geschützten Phasen für Zufußgehende und Radfahrende statt zur Parallelfreigabe über ein Rechtsab-Grünpfeil Beschilderung. Der 2020 eingeführte Grünpfeil ausschließlich für Radfahrende (VZ 721) unterstreicht diesen Paradigmenwechsel: Das Konzept wurde sinnvoll auf den Radverkehr übertragen, weil Radfahrende keine toten Winkel erzeugen und langsamer fahren – der Kfz-Grünpfeil ist damit konzeptionell überholt.
7. EMPFEHLUNG
Aus den genannten rechtlichen und fachlichen Gründen wird empfohlen:
- Den Rechtsab-Grünpfeil (Z 720) am Knotenpunkt Eppelheimer Straße / Da-Vinci-Straße unverzüglich zu entfernen.
- Die Signalprogramm der LSA dahingehend zu überprüfen, ob eine geschützte Rechtsabbiegerphase für KFZ ohne Konflikt mit Fuß- und Radverkehr realisierbar ist.
- Den Knotenpunkt als Referenzbeispiel für die städtische Überprüfung weiterer bestehender Grünpfeil-Anordnungen heranzuziehen.
- Prüfung Rechtsab-Grünpfeil für Radfahrende aus Eppelheimer Straße aus Westen kommend in die Da-Vinci-Straße
- Prüfung Rechtsab-Grünpfeil für Radfahrende von der Da-Vinci-Brücke kommend, in die Eppelheimer Straße nach Westen einbiegend.
- Prüfung und Empfehlung zur Verhaltensweise für Radfahrende aus Eppelheimer Straße (Westen) kommend mit Ziel Da-Vinci-Brücke