Am 21.02.2024 stimmte der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (AKUM) über die Durchführung des Verkehrsversuchs in der Mittermaierstraße ab.  

In der Mittermaierstraße ist die Verkehrssituation für Zufußgehende und Radfahrende gefährlich, da ihnen nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht. Eine sichere Situation für alle zu schaffen, ist erforderlich. Diesem Erfordernis dient der Verkehrsversuch.  
 
Der Radentscheid setzt sich für einen besseren Fuß- und Radverkehr ein. Polizei, Feuerwehr und Universitätsklinikum raten in ihren Stellungnahmen von einem Verkehrsversuch ab, lediglich die RNV äußert sich poitiv. Wir haben uns kritisch mit den Stellungnahmen auseinandergesetzt. 

Zur Abstimmung standen eine kleine Variante und eine große Variante. Die kleine Variante beinhaltet die Umwandlung einer Fahrspur in eine Radspur zunächst im Bereich zwischen der Vangerowstraße und der Bergheimer Straße. Nach einer Testphase soll dann entschieden werden, ob der Verkehrsversuch bis zur Kurfürsten-Anlage erweitert wird. Die große Variante umfasst von Beginn an den Bereich von der Vangerowstraße bis zur Kurfürsten-Anlage. Beide Varianten sind jedoch nur einseitig in Richtung Kurfürsten-Anlage / Hauptbahnhof geplant.  

Der Radentscheid veröffentlichte bereits einen ausführlichen Beitrag zu den beiden Varianten: Verkehrsversuch Mittermaierstraße – Das Amt für Mobilität veröffentlicht am 26. September 2023 zwei Varianten – Radentscheid Heidelberg, ein Projekt von Fahrrad & Familie e.V. (radentscheid-heidelberg.de)

Neben der kleinen und der großen Variante stand zunächst noch die Einrichtung einer Wechselspur zur Abstimmung. Die Wechselspur sollte je nach Tageszeit in Richtung Universitätsgelände oder Richtung Hauptbahnhof freigegeben werden. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Umsetzung wurde der Antrag zur Einrichtung einer Wechselspur jedoch zurückgezogen. 

Anmerkungen des Radentscheids zu den Stellungnahmen 

Bevor wir auf die einzelnen Stellungnahmen eingehen, möchten wir folgenden Hinweis des Amtes für Mobilität aus dem Vortext zu den Stellungnahmen hervorheben: „Die im Folgenden angeführten Stellungnahmen sind als erste Positionierung der jeweiligen Institutionen zu verstehen. …. In der Folge erwirkt die Verwaltung in einem iterativen Prozess die Erarbeitung einer konstruktiven Lösung, indem die unterschiedlichen Aspekte im Rahmen der Ermessensausübung abgewogen werden.“  

Wir vertrauen darauf, dass das Amt für Mobilität die Belange der Feuerwehr und der Rettungsdienste bei ihren Planungen objektiv, verantwortungsvoll und fachgerecht berücksichtigt. 

Zur Stellungnahme der Polizei vom 30.11.2023   

Die Polizei hält „die Umsetzung des Verkehrsversuchs an dieser Örtlichkeit weiterhin für bedenklich“ und spricht sich für den Fall einer Umsetzung für die kleine Variante im Bereich zwischen der Vangerowstraße und der Bergheimer Straße aus.   

Die Polizei erklärt, dass „zu den Stoßzeiten Rückstaubildungen bis zur Mönchhofstraße keine Seltenheit, sondern eher die Regel“ sind, und geht auf die Einschränkungen durch den rechts abbiegenden Verkehr ein. Dem stimmen wir zu. Aus diesem Grund hatten wir im März 2023 bereits bei unserem Vorschlag zur Durchführung des Verkehrsversuchs auf das Unterbinden des Rechtsabbiegens hingewiesen. Nicht nur zur Vermeidung von Rückstaueffekten, sondern auch für mehr Sicherheit des Radverkehrs. 

Zudem verweist die Polizei darauf, dass der Verkehrsversuch nicht starten solle, bevor die Baustelle in der Rohrbacher Straße beendet sei. Gem. den Erläuterungen im Baustellenplan der Stadt Heidelberg sollen die Baumaßnahmen voraussichtlich Ende März dieses Jahres abgeschlossen sein. Auch wenn der Verkehrsversuch noch nicht beschlossen wurde und dementsprechend keine Termine veranschlagt werden können, sollte die Rohrbacher Straße bis zu einem möglichen Beginn des Verkehrsversuchs wieder befahrbar sein.  

Die Polizei spricht sich für die kleine Variante des Verkehrsversuchs aus, da Rettungsfahrzeuge im Notfall den Gleisbereich zwischen Vangerowstraße und Bergheimer Straße nutzen können. Im weiteren Verlauf stehe diese Möglichkeit nicht zur Verfügung. Genau aus diesem Grund ist geplant, die entsprechend breite Radspur für Rettungsfahrzeuge nutzbar zu gestalten. Im Falle eines Staus könnten Einsatzfahrzeuge dann auf der Radspur dem Stau ausweichen. Die Kombination aus Radweg und Fahrspur hat sich bereits in Städten wie Paris bewährt. Berichten zufolge konnten dort sogar Hilfsfristen verkürzt werden, da Fahrspuren von Radfahrenden deutlich schneller und flexibler frei gemacht werden können als Fahrspuren mit Autos. Die bereits vorhandenen Bereiche mit abgesenkten Bordsteinen entlang der Mittermaierstraße unterstützen dabei zusätzlich ein schnelles Räumen von unhandlichen Rädern oder Fahrrad-Gespannen. Zudem wäre ein Einsatzfahrzeug hinter einem Radfahrenden auf einer freien Radspur immer noch schneller, als im dichten Autoverkehr. Der Gleisbereich und die Radspur könnten dann auch von den erwähnten Notärzten vom Klinikumgelände kommend genutzt werden.  

Hier der Link zu einem Video des ADFC auf Youtube, in dem gezeigt wird, wie in vielen europäischen Großstädten die Feuerwehr und Sanitäter die Radwege nutzen, um Autostaus zu umfahren: Rettungskräfte und Radwege? Kein Problem! – YouTube 

Zur Stellungnahme der Feuerwehr vom 30.11.2023  

Die Feuerwehr kann „einer dauerhaften Ausweitung des bereits durchgeführten Verkehrsversuchs nicht zustimmen.“ Bereits an dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Formulierung „bereits durchgeführten Verkehrsversuchs“ auf die Einrichtung des Pop-Up-Radwegs im November 2023 bezieht. Zwischen dem geplanten Verkehrsversuch und dem Pop-Up-Radweg bestehen jedoch Unterschiede im Aufbau, die wir im folgenden Text näher erläutern werden.  

Die ersten drei Absätze der Stellungnahme beziehen sich auf die Süd-Nord-Richtung, also Richtung Universitätsgelände. Diese Richtung entspricht nach unserem Kenntnisstand auch der Richtung, in die Löschzüge der Berufsfeuerwehr ausrücken. Der Verkehrsversuch ist jedoch auf der gegenüberliegenden Straßenseite geplant, Richtung Hauptbahnhof. Einschränkungen in Richtung Universitätsgelände sind daher aus unserer Sicht bisher nicht nachvollziehbar. 

Wie schon die Polizei verweist auch die Feuerwehr auf die schon jetzt angespannte „Verkehrssituation im Normalbetrieb“ und geht nochmal auf die bereits jetzt schon erschwerten Bedingungen zur Einhaltung von Hilfsfristen ein. Bereits „bei kleinsten Vorkommnissen, wie z.B. einem liegen gebliebenen Personenkraftwagen“ stoße die Verkehrsinfrastruktur regelmäßig an ihre Grenzen. 

Ab Mitte der Stellungnahme nimmt die Feuerwehr Bezug auf den Pop-Up-Fuß- und Radweg vom November 2023. Hierzu muss erwähnt werden, dass ein Pop-Up-Radweg durch Baken abgetrennt und nicht von motorisierten Fahrzeugen befahrbar ist. Für die Einrichtung des Verkehrsversuchs empfehlen wir daher überfahrbare Abgrenzungselemente. Entsprechende Ausführungen werden auch in der Fachempfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes gegeben (siehe auch die Studie des Mobilitätsreferats München zu überfahrbaren Trennelementen von 2023; https://muenchenunterwegs.de/news/protected-bike-lanes-ergebnisse-des-versuchs-liegen-vor].  

Die hier empfohlene Einrichtung des Verkehrsversuchs berücksichtigt auch den in der Stellungnahme erwähnten abbiegenden Lastkraft- und Güterverkehr. Die abbiegenden Fahrzeuge geraten nicht wie in der Stellungnahme beschrieben in den „rollenden Verkehr (zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h)“, da die Ampel so geschaltet ist, dass der Verkehr auf der Mittermaierstraße halten muss, wenn der Verkehr von der Bergheimer Straße einbiegt. Dass es im Zuge der Pop-Up-Fuß- und Radwege-Aktion in einigen Fällen zu Schwierigkeiten beim Einbiegen der Busse gekommen ist, konnten wir durchaus selbst beobachten. Der Grund dafür lag im Aufbau des Pop-Up-Radweges. Durch das Aufstellen der Baken war eine engere Umfahrt nicht möglich. Bei der Einrichtung des Verkehrsversuchs könnte ein kleinerer Radius mit überfahrbahren Abgrenzungselementen berücksichtigt werden. Zudem könnte die Haltelinie des haltenden Verkehrs auf der Mittermaierstraße weiter nach hinten verlegt werden. Des Weiteren möchten wir alle Beteiligten nochmal bitten, weitere Umleitungsmöglichkeiten für den Busverkehr zu diskutieren (sihe Stellungnahme der RNV). 

Die Feuerwehr erwähnt in ihrer Stellungnahme, dass ein Rettungswagen ohne Einsatzauftrag ca. 17 Minuten Fahrzeit von der Mönchhofstraße bis zum Bahnhof benötigt habe. Eine Strecke, für die normalerweise 5 Minuten benötigt werden. Der Stellungnahme der Polizei können wir entnehmen, dass ein Rückstau bis zur Mönchhofstraße keine Seltenheit, sondern eher die Regel sei. Die Fahrzeit des Rettungsfahrzeugs ohne Einsatzauftrag entspricht somit einem “normalen” Fahrzeug im Straßenverkehr. Uns erschließt sich nicht, warum die Zeitangabe für im Stau stehende Fahrzeuge für Rettungswagen an dieser Stelle entscheidend ist. Rückstau scheint es nach Angabe der Polizei auch ohne Verkehrsversuch zu geben. Im Einsatz müssen immer Rettungsgassen frei gemacht werden, hier im Bereich der Berliner Straße. Im Bereich der Ernst-Walz-Brücke könnte der Gleisbereich genutzt werden und im Bereich des Verkehrsversuchs die Radspur (zu Letzterem Rettungskräfte und Radwege? Kein Problem! (youtube.com) 

Die in der Stellungnahme dargestellte Anlieferung von Getränken für das Bowlingzentrum Firebowl kann von der Rückseite erfolgen. Die Erläuterungen zum Rückstau durch die Postdienste beziehen sich auf die gegenüberliegende Straßenseite und betreffen somit nicht die Seite des geplanten Verkehrsversuchs. 

Für uns bleibt die Frage offen, inwieweit die Betrachtung der Situation Richtung Universitätsgelände von Bedeutung ist und wie die Feuerwehr die Nutzung der Radspur als Fahrspur für Einsatzfahrzeuge bewertet.Hierzu standen wir bereits in einem guten und konstruktiven Austausch mit der Feuerwehr. Da bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags keine offiziellen Äußerungen der Feuerwehr veröffentlicht wurden, möchten wir auch keinen Bezug auf die Gespräche nehmen. Uns wurde jedoch angekündigt, dass sich die Feuerwehr in Kürze öffentlich zur Einrichtung des Verkehrsversuchs äußern wird. 

Zur Stellungnahme der RNV vom 01.12.2023  

Die RNV steht dem „Verkehrsversuch positiv gegenüber“ und führt Hinweise auf zu beachtende Punkte an.  

Die RNV gibt ebenfalls Rückstaueffekte zu bedenken und empfiehlt, den links abbiegenden Verkehr in die Bergheimer Straße zu unterbinden. Diese Empfehlung fügt sich in die Überlegungen des Radentscheids ein. Wie bereits erwähnt, schlagen wir zusätzlich das Unterbinden des rechtsabbiegenden Verkehrs vor, um die Rückstaueffekte noch stärker zu reduzieren. 

Die Stellungnahme der RNV beinhaltet zudem den Hinweis auf die Baustelle in der Dossenheimer Landstraße. Wir gehen jedoch davon aus, dass diese Baustelle keine wesentlichen Auswirkungen auf den Verkehrsversuch in der Mittermaierstraße haben wird. Zum einen soll gem. der vorliegenden Planung die Fahrspur Richtung Dossenheim auch während der Bauphase nutzbar bleiben, zum anderen würde der mögliche Ausweichverkehr zur Autobahn bereits hinter der Ernst-Walz-Brücke zur B37 abbiegen und nicht durch die Mittermaierstraße fahren. 

Eine Umleitung der Fernbusse über die Karl-Metz-Straße in die Alte Eppelheimer Straße lehnt die RNV ab, „da es sich hierbei um keine öffentliche Straße handelt und dieser Abschnitt von vielen Bahn- und Buslinien, zum Ein- und Ausrücken sowie Rangieren von Bahnen bereits stark genutzt wird und eine Behinderung durch die Befahrung (hinsichtlich Schleppkurven und Zeit) der Fernbusse gegenüber dem Linienverkehr nicht auszuschließen ist.“ 

Abschließend bittet die RNV „bei der Einrichtung des Verkehrsversuchs und einer damit potenziell verbundenen Anpassung des Signalzeitenprogramms der Lichtsignalanlagen im betroffenen Abschnitt (hier Kreuzung zur Kurfürsten-Anlage mitinbegriffen) keinen Nachteil für den ÖPNV hierbei entstehen zu lassen“.  

Zudem sieht die RNV „Chancen hinsichtlich einer ÖPNV-Beschleunigung … (Stichwort: Verkehrswende).“  

Zur Stellungnahme des Universitätsklinikum vom 11.12.2023  

Das Universitätsklinikum spricht sich gegen einen Verkehrsversuch aus, um „nicht unerhebliche Personenschäden zu verursachen“. Dabei geht das Klinikum jedoch nicht auf den Verkehrsversuch selbst ein.  

Die Stellungnahme bezieht sich darauf, dass es schon „mehrmals bei Baustellen der Stadt im Bereich der Mittermaierstraße bzw. am Bahnhof … zu einem Rückstau in die Parkplätze des Klinikums und in die Parkhäuser“ gekommen sei. Fahrzeuge würden die Einfahrt von Rettungswagen und Löschzügen behindern. Wie bereits von der Feuerwehr und der Polizei beschrieben, sorgt das hohe Verkehrsaufkommen bereits schon jetzt für erschwerte Bedingungen. Das bedeutet, dass die Behinderung der Einsatzfahrzeuge durch den Verkehr bereits vorhanden ist. Dass sich Staueffekte zunächst verstärken werden, möchten wir nicht ausschließen. Das Einrichten von Rettungsgassen und das Freihalten von Einfahrten muss jedoch schon jetzt durch den Verkehr gewährleistet werden. Unabhängig von einem Verkehrsversuch.  

Zu den Stellungnahmen allgemein  

Alle Stellungnahmen verweisen auf die schon jetzt vorhandenen, erschwerten Bedingungen durch die starke Verkehrsbelastung. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, hier ein Umdenken zu erreichen und umzusteuern. Der vorhandene Platz ist begrenzt. Um Rettungsfahrzeugen ein zügiges Durchkommen ermöglichen zu können, müssen wir die Form unserer Fortbewegung grundsätzlich überdenken. Eine stärkere Nutzung von ÖPNV, Rad, Carsharing, Fahrgemeinschaften oder deren Kombinationen schafft Platz.  

Die vollständigen Stellungnahmen sind im Gremieninformationssystem für Bürgerinnen und Bürger öffentlich einsehbar. Hier der Link zu den Stellungnahmen: 13_Arbeitsauftrag_aus_dem_Ausschuss_fuer_Kimaschutz_Umwelt_und_Mobilitaet_vom_22_11_2023_8211__1.pdf  

Zur Entscheidung des AKUM 

Von der einen Seite wurde die Diskussion auf Grundlage der Stellungnahmen sehr emotional geführt, von der anderen Seite wurde eine sachliche und konstruktive Auseinandersetzung mit dem Verkehrsversuch angestrebt. Am Ende stimmte der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (AKUM) mit 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen für die große Variante des Verkehrsversuchs. 

Wir begrüßen diese Entscheidung. Die aktuelle Situation in der Mittermaierstraße ist für niemanden zufriedenstellend. Zudem ist sie rechtswidrig. Daher muss die Stadt schon jetzt kurzfristig mit der Aufhebung der Benutzungspflicht für den Radweg und der Verlagerung des Radverkehrs auf die Straße reagieren. Damit wäre zwar die Rechtswidrigkeit aufgehoben, jedoch das Konfliktpotential zwischen den Verkehrsteilnehmenden nur verlagert und das Sicherheitsrisiko nicht entschärft. Aus diesem Grund halten wir eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h bei einer Führung des Radverkehrs auf der Straße für unerlässlich. Vorteile für Rettungsfahrzeuge werden durch diese Maßnahme jedoch nicht erreicht.   

Mit dem Verkehrsversuch können wir viele Verbesserungen zeitlich erproben: einen sicheren Fußweg, einen sicheren Radweg und eine für Rettungsfahrzeuge nutzbare Radspur. Die Staueffekte für den Autoverkehr werden sich zu den Stoßzeiten zwar verstärken, jedoch möchten wir alle Autofahrenden ermutigen, alternative Fortbewegungsmittel wie den ÖPNV, das Rad oder Kombinationen dieser auszuprobieren. Zudem gehen wir davon aus, dass es im Laufe des Verkehrsversuchs zu Verlagerungseffekten kommen wird, durch die eine Staubildung reduziert wird. 

Rettungsfahrzeuge werden nicht durch Zufußgehende, Radfahrende oder den ÖPNV bei einem zügigen Vorankommen gehindert, sondern durch das hohe Verkehrsaufkommen. Dementsprechend müssen wir perspektivisch auf eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens hinwirken.  

Für den Radentscheid hat der Schutz von Menschenleben oberste Priorität, nicht nur im Straßenverkehr. Von daher halten wir es für unbedingt erforderlich, die Diskussion auf einer sachlichen Ebene weiterzuführen und gemeinsam mit allen Beteiligten an Lösungen zu arbeiten. 

Die Zustimmung im AKUM werten wir als ernstgemeintes Zeichen, sich für mehr Sicherheit im Straßenverkehr einzusetzen und weiter an der Erarbeitung zukunftsfähiger Lösungen mitzuwirken. Am 14.03.2024 entscheidet der Gemeinderat, ob er diesen Prozess weiterführen oder ausbremsen möchte. 

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