Die Ziele eines Lärmaktionsplanes sind es, die Bewohnenden einer Stadt vor den gesundheitlichen Folgen von Lärm zu schützen.

Heidelberg ist gesetzlich verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) und deren Umsetzung in deutsches Recht (§ 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG).

Zur Reduktion gesundheitsschädlichen Lärms empfiehlt der Kooperationserlass zahlreiche Maßnahmen, darunter die Errichtung von Lärmschutzwänden, von Umgehungsstraßen und andere verkehrslenkende Maßnahmen wie zum Beispiel Durchfahrtsbeschränkungen. Damit verglichen gehört Tempo 30 zu den geringfügigen Eingriffen zum Gesundheitsschutz von Anwohnenden.

Es mutet seltsam an, wenn die Forderung nach Tempo 30 auf stark verkehrslärmbelasteten Straßen als ideologisch abgetan wird. Zeugt es nicht eher von einer einseitigen und eigennützigen Haltung, die gesundheitsschädliche Lärmbelastung von Anwohnenden auszublenden? An dieser Stelle ist es gut sich zu erinnern, dass Autos in der Regel sehr gut schallisoliert sind, so dass diejenigen, die den Lärm verursachen, diesen am wenigsten wahrnehmen.

Während der Diskussion des Gemeinderats über den Lärmaktionsplan, versuchte Baubürgermeister Jürgen Odszuck gegen den erweiterten Antrag (der in seinen Forderungen nach T30 deutlich über den Vorschlag der Verwaltung hinaus ging) Stimmung zu machen. Als Beispiel zog er die Römerstraße heran, obwohl Heidelberg entlang dieser Straße neue Wohngebiete entwickelt. Als Baubürgermeister und ehemaliger AGFK-Vorsitzender sollte Herr Odszuck doch am besten wissen, dass Stadtplanung und Verkehrsplanung zusammengedacht werden müssen. Wenn die Stadt Heidelberg möchte, dass Menschen hier gerne – und gut – wohnen, sollte sie bereit sein, einer Verkehrsplanung wie vor 40 Jahren den Rücken zu kehren.

Oberbürgermeister Eckart Würzner spricht gar davon, dass der Lärmaktionsplan kein „Wünsch Dir was“ sei. Sehr richtig Herr Würzner, der Lärmaktionsplan ist kein Wunschkonzert und wird auch nicht im Rathaus “verhandelt”. Er zeigt auf, in welchen Bereichen Anwohnende zu schützen sind. Ziel ist es nicht, dass Begründungen für wichtigere Belange als den Schutz der Anwohnenden gefunden werden.

Nachdem zukunftsweisende Entscheidungen zum Kapitel Lärm getroffen wurden, kann sich die Stadt direkt des Themas Feinstaub annehmen. Nur weil wir nicht mehr darüber sprechen, ist das Thema noch nicht gelöst.

Es ist die Pflicht von Verwaltung und Gemeinderat, sich schützend vor Ihre Bevölkerung zu stellen und nicht mit antiquierten Maßstäben die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs über das Wohl von Bewohnenden der Stadt zu stellen!

Zum RNZ-Artikel (€): 23 zu 22 Stimmen: Dauerhaft Tempo 30 auf meisten Heidelberger Straßen – Heidelberg – Nachrichten und Aktuelles – Rhein-Neckar-Zeitung

Zur Beschlussvorlage der 3. Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans: SessionNet | Stadt Heidelberg – Gremieninformationssystem für Bürgerinnen und Bürger (BI)<br /> 3. Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans: Überprüfung nach Offenlage und Beschluss

Zum Beitrag des Radentscheid zum Lärmaktionsplan: Unsere Bewertung der Stellungnahme der Verwaltung zum Lärmaktionsplan – Radentscheid Heidelberg, ein Projekt von Fahrrad & Familie e.V.

Zum Beitrag des Radentscheid zu Feinstaub: Handlungsbedarf aufgrund erhöhter Feinstaubbelastung in Heidelberg – Radentscheid Heidelberg, ein Projekt von Fahrrad & Familie e.V.

Kategorien: Aktuelles