Die Heidelberger Mittermaierstraße ist eine der wichtigsten Verbindungen für Fuß- und Radverkehr zwischen dem Norden der Stadt und dem Hauptbahnhof. Seit Jahren wird hier über sichere Lösungen diskutiert. Jetzt sorgt ein Gerichtsurteil und die Reaktion der Stadt für neue Konflikte – und für viel Unmut bei denen, die den Weg täglich nutzen.

Was ist passiert?

Am 20. August 2026 teilte die Stadt Heidelberg per Pressemitteilung mit, dass die Kennzeichnung der Regelungen entlang der Mittermaierstraße „eindeutiger” gestaltet werde. Was das konkret bedeutet, ist seit Ende August entlang der Mittermaierstraße in Fahrtrichtung Süd–Nord zu sehen: Die bestehenden Piktogramme wurden erweitert.

Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. Juni 2026. Das Gericht hat die damalige verkehrsrechtliche Gesamtregelung für die Mittermaierstraße aufgehoben, weil diese als „nicht hinreichend bestimmt” bewertet wurde. Kurz gesagt: Die Beschilderung und Markierung war aus Sicht des Gerichts so unklar, dass sie rechtlich keinen Bestand haben kann.

Was hat die Stadt daraus gemacht

Statt die Situation grundlegend neu zu denken, reagiert Heidelberg mit einer Art „Beschilderung light”:

Der Gehweg wird nicht als klassischer Gehweg (Verkehrszeichen 239), nicht als getrennter Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 241) und auch nicht als gemeinsamer Geh- und Radweg (VZ 240) ausgewiesen.

Gar keine Beschilderung mehr ist nun hier die “Lösung”. Dafür aber zahlreiche neue Piktogramme auf der gesamten Fläche zwischen Fahrbahn und Hauswand – Piktogramme, die optisch an ein Verkehrszeichen erinnern, das offiziell nicht mehr empfohlen wird und die keine rechtlich bindende Wirkung haben.

Die Stadt spricht von einer „rechtssicheren und zugleich verkehrssicheren Folgeregelung”. Für viele Nutzende wirkt das jedoch nicht wie eine Lösung, sondern wie eine Umgehung der eigentlichen Probleme. (Pressemitteilung der Stadt Heidelberg vom 20. August 2026)

Was bedeutet das für Zufußgehende

Formal bleibt die Rechtslage für Zufußgehende zunächst gleich: Der Weg darf in seiner gesamten Breite genutzt werden. Das ist grundsätzlich positiv. In der Praxis entsteht jedoch ein neues Unsicherheitsgefüḧl, da sie sich nun mit den Radfahrenden einer Hauptverkehrsverbindung ihre Fläche teilen müssen:

  • Radfahrende dürfen denselben Bereich ebenfalls in voller Breite nutzen.
  • Es besteht keine Benutzungspflicht für den Radverkehr – sie können also auch auf der Straße fahren.
  • Für Zufußgehende heißt das: Sie können sich nirgendwo „sicher zurückziehen”, weil Radfahrende theoretisch überall an ihnen vorbeifahren dürfen.

Das Ergebnis: Zufußgehende fühlen sich dauerhaft „im Weg” und unsicher.

Was bedeutet das für Radfahrende

Auch für Radfahrende ändert sich die Lage wenig bis gar nicht:

  • Es gibt weiterhin keine geschützte oder zumindest markierte Möglichkeit, sicher in den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn einzufädeln.
  • Die Straße bleibt für viele Radfahrende aufgrund zu enger Überholabstände durch Kfz gefährlich.
  • Damit wird der Weg auf der Fahrbahn für die meisten weiterhin die Ausnahme bleiben.

Folge: Der Großteil des Radverkehrs wird wie zuvor den – subjektiv sichereren – Bordstein wählen. Dort sind es dann die Zufußgehenden, die „im Weg” sind und mit Klingelzeichen darauf aufmerksam gemacht werden.

Warum regelkonform nicht automatisch sicher ist

Die Stadt Heidelberg zieht sich bei der Begründung der aktuellen Lösung offenbar auf die VwV-StVO zurück. Das ist insofern bequem, als die dort genannten Anforderungen an Verkehrsmengen, Flächenverfügbarkeit und örtliche Verhältnisse teilweise offen formuliert sind. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede formal mögliche Lösung auch eine gute oder sichere Lösung ist.

Die VwV-StVO beschreibt insbesondere die Voraussetzungen für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht. Sie verlangt unter anderem eine ausreichende Breite, eine eindeutige und stetige Linienführung sowie eine sichere Gestaltung an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten. Für benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege nennt sie innerorts eine lichte Breite von mindestens 2,50 Metern. Für baulich angelegte Radwege werden in der Regel 2,00 Meter, mindestens jedoch 1,50 Meter lichte Breite genannt; für Radfahrstreifen gelten in der Regel 1,85 Meter, mindestens 1,50 Meter.

Diese Werte sind jedoch keine pauschale Rechtfertigung dafür, Fuß- und Radverkehr auf einer konfliktträchtigen Fläche zusammenzuführen. Sie beschreiben Mindest- beziehungsweise Regelanforderungen für bestimmte Verkehrsanlagen. Sie beantworten nicht automatisch die Frage, ob eine konkrete Hauptverbindung mit hoher Alltagsbedeutung, Hauseingängen, Begegnungsverkehr und fehlenden sicheren Übergängen angemessen gestaltet ist.

Die Benutzungspflicht für Radfahrende wurde aus o.g. Gründen im Bereich zwischen Bergheimer Straße und Kurfürstenanlage aufgehoben.
Die Mittermaierstraße verfügt über weitere massive Engstellen, die bisher nicht im Fokus stehen, bei einer echten Lösung zwangsläufig ebenfalls gelöst werden müssen (Vangerowstraße/Mittermaierstraße in Nord-Süd Richtung).

Warum Hauseingänge gegen die Anwendung einer Mischfläche sprechen

Das Argument der Hauseingänge wurde im bisherigen Prozess bereits vorgebracht. Auf der Süd-Nord-Seite ist es besonders relevant. Dort grenzen Hauseingänge unmittelbar beziehungsweise in kurzen Abständen an die genutzte Fläche an.

Hauseingänge sind keine nebensächlichen Randbedingungen. Menschen treten dort unvermittelt aus Gebäuden, bleiben stehen, orientieren sich, warten auf andere Personen oder bewegen sich mit Kinderwagen, Rollatoren und Gepäck in den Verkehrsraum hinein. Gerade an solchen Stellen benötigen Zufußgehende einen geschützten, eindeutig erkennbaren Bereich. Eine gemeinsame Fläche, auf der Radfahrende grundsätzlich überall passieren dürfen, verschärft die Konfliktlage, statt sie zu lösen.

Die Frage lautet deshalb nicht nur, ob Radfahrende die Fläche rechtlich mitbenutzen dürfen. Entscheidend ist, ob die Führung an den Hauseingängen vorhersehbar, selbsterklärend und sicher ist. Das ist bei einer durchgehenden Mischfläche ohne klare Trennung und ohne eindeutige Führungsmarkierung zumindest zweifelhaft.
Aus- und Einfahrten von Kfz behandeln wir hier nicht, da von dieser Nutzendengruppe eine besondere Vorsicht bei der Ein- und Ausfahrt gefordert wird.

Warum Radfahrende weiter den gewohnten Weg nutzen

Die aktuelle Lösung weist zudem einen grundsätzlichen Netzfehler auf: Sie leitet eine bedeutende Radverkehrsverbindung über den Seitenraum, ohne an den Enden eine sichere und verständliche Einfädelung auf die Fahrbahn herzustellen.Weder von Norden kommend noch von Süden kommend sind ausreichende Markierungen oder bauliche Führungen erkennbar, die Radfahrenden einen sicheren Übergang in den fließenden Verkehr ermöglichen. Damit wird zwar faktisch erwartet, dass Radfahrende den Seitenraum nutzen. Sobald sie diesen verlassen wollen oder müssen, endet die Führung jedoch ohne nachvollziehbare Fortsetzung.Die VwV-StVO verlangt für Radverkehrsanlagen eine eindeutige, stetige und sichere Linienführung. Dies gilt ausdrücklich auch im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten. Für Radwege ohne Benutzungspflicht wird zudem gefordert, dass der Radverkehr insbesondere an solchen Stellen durch Markierungen sicher geführt wird.

Eine Radverkehrsführung ist daher nicht schon deshalb funktionsfähig, weil irgendwo eine nutzbare Fläche vorhanden ist. Sie muss an ihrem Beginn, an ihrem Ende und an den Übergängen in das übrige Verkehrsnetz verständlich und sicher weitergeführt werden.

Wer den Konflikt lösen muss

Genau hier liegt die Herausforderung: Die Stadt Heidelberg hat es faktisch geschafft, einen Konflikt zwischen Fuß- und Radverkehr aufrecht zu erhalten – und sich dann aus der Verantwortung zu ziehen. Die eigentliche Aufgabe, sichere und getrennte oder klar geregelte Flächen für beide Gruppen zu schaffen, wird nicht angegangen. Vorschläge für Verkehrsversuche oder Arbeitskreise, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, werden abgelehnt oder ignoriert. Auch der Gemeinderat lässt das Thema Verkehrssicherheit entlang der Mittermaierstraße weiter „versanden”. Nur als Hinweis, formal hat der Gemeinderat einen Verkehrsversuch beschlossen. Formal hat der Gemeinderat auch einen Arbeitskreis zur Mittermaierstraße beschlossen.
Das sichere Vorankommen für schwache Verkehrsteilnehmende als Priorität der Verkehrsplanung wurde an diesem zentralen Stück Heidelberger Infrastruktur de facto aufgegeben.

Warum das so ärgerlich ist

Die Stadt löst den Konflikt zwischen Fuß- und Radverkehr nicht, sondern verlagert ihn auf eine Fläche, die von beiden Gruppen benötigt wird. Für Zufußgehende entfällt ein eindeutig geschützter Bereich. Für Radfahrende bleibt die Fahrbahn wegen der engen Überholabstände subjektiv und objektiv unattraktiv, während zugleich keine sichere Einfädelung geschaffen wird.

Das Ergebnis ist eine lose geregelte Mischfläche:

  • Zufußgehende müssen jederzeit mit Radverkehr rechnen
  • Radfahrende erhalten keine durchgehende, eindeutig erkennbare Führung
  • Hauseingänge erzeugen zusätzliche Konflikt- und Überraschungssituationen
  • Die Hauptverbindung des Radverkehrs endet an den Übergängen faktisch ohne sichere Einordnung in den Fahrverkehr
  • Die tatsächliche Nutzungsintensität und Verkehrsbedeutung werden nicht angemessen berücksichtigt
  • Die Verantwortung für die gegenseitige Rücksichtnahme wird auf die Nutzenden verlagert

Das ist keine integrierte Verkehrsplanung, sondern eine formale Entschärfung der Beschilderung bei gleichzeitiger Beibehaltung des eigentlichen Nutzungskonflikts.

Besonders bitter: Die Stadt Heidelberg wirbt nach außen hin als „Fahrradstadt” und hat sogar den Landespreis Radinfrastruktur Baden-Württemberg 2025 erhalten.

Eine Mittermaierstraße lässt sich nicht aussitzen

Die aktuelle Markierung ist kein Fortschritt, sondern ein Schildbürgerstreich: Eine Regelung, die formal möglicherweise „rechtssicher” ist, aber in der Praxis den Nutzenden nicht hilft. Die Verwaltung sichert sich ab und ignoriert dabei das eigentliche Problem.

Es braucht:

  • klar getrennte bzw. eindeutig geregelte Flächen für Zufußgehnde und Radfahrende,
  • sichere Einfädelmöglichkeiten auf die Fahrbahn, sichere Übergänge über die Fahrbahn und sichere Strecken entlang der Fahrbahn für Radfahrende
  • und vor allem: den politischen Willen, die relevanten Akteure an einen Tisch zu bringen, die Dinge fachlich zu bewerten, zu planen und anschließend nicht nur zu beschließen, sondern auch umzusetzen.

Bis dahin bleibt die Mittermaierstraße ein Lehrstück dafür, wie es nicht gemacht werden sollte.

Was du tun kannst

Wenn dich das Thema betrifft oder du die Situation ändern möchtest:

  • Informieren & teilen: Teile diesen Artikel in sozialen Netzwerken oder in lokalen Gruppen, um mehr Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen.
  • Unterstützen: Engagiere dich beim Radentscheid Heidelberg , die das Thema politisch begleiten.
  • Einmischen: Nutze Bürgersprechstunden, Fraktionssprechstunden oder schriftliche Eingaben an den Gemeinderat, um auf die Missstände hinzuweisen.